Heilpraktikerin (BDH)
Rückenschullehrerin (KddR)
Telefon 089 / 17107723

Immer mehr gesetzliche Krankenkassen übernehmen inzwischen einen großen Teil der Kosten für osteopathische Behandlungen.
Eine Privatverordnung Ihres Arztes, aus der hervorgeht, dass die osteopathische Behandlung bei der vorliegenden Erkrankung medizinisch notwendig ist, genügt. Den genauen Rahmen der Kostenerstattung, z.B. eine bestimmte Anzahl von Behandlungen pro Jahr, ein persönliches Gesundheitskonto, ein jährlicher Pauschalbetrag oder Bonuszahlungen, erfahren Sie direkt bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse.
Ausgehend von der Annahme, dass der Körper grundsätzlich zur Selbstregulierung und Selbstheilung fähig ist, konzentriert sich die ostheopathische Behandlung darauf, die Integrität und Ordnung des Körpers wieder herzustellen und so die Selbstheilungskräfte nachhaltig zu aktivieren.
Ursache vieler Beschwerden im Halte- und Bewegungsapparat sind ungünstige Körperhaltung, mangelndes Körpergefühl und einseitige Belastungen. Eine gezielte Haltungsschulung korrigiert Haltungsgewohnheiten bevor es zu Schäden an den Gelenken kommt.
Ist das System im Gleichgewicht, schwingen sozusagen alle Komponenten im Gleichklang, sind wir gesund. Geraten einzelne Elemente aus dem Takt, werden sie blockiert oder einseitig belastet, wird das früher oder später Auswirkungen auf die Gesundheit haben.
Als alternativmedizinische Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes (HeilprG) hilft Osteopathie, gesund zu werden und zu bleiben.
Vor Beginn einer Behandlung wird eine ausführliche Anamnese und Untersuchung vorgenommen. Die Behandlungen finden in der Regel in der Praxis statt. In Einzelfällen können auch Hausbesuche vereinbart werden.